EINTRITT

Wie man Mitglied der IVR wird

Wie man Mitglied der IVR wird

Nur nationale Vereinigungen von Richtern oder nationale repräsentative Gruppen von richten können Mitglieder der IVR werden. Einzelne Richter kommen als Mitglieder nicht in Frage.

Das Verfahren, um Mitglied zu werden, ist folgendes:

a) Der Antrag ist vom Präsidenten oder vom Generalsekretär des betreffenden nationalen Richterverbands an diese Adresse zu richten:

Herr Giacomo Oberto
Generalsekretär der Internationalen Vereinigung der Richter
Palazzo di Giustizia
Piazza Cavour
00193 Roma, Italien
secretariat@iaj-uim.org

  • Die Vereinigung oder Gruppe, die eine Mitgliedschaft beantragt, muss repräsentativ für die Gerichtsbarkeit ihres Landes sein. Es gibt kein Erfordernis eines bestimmten Mindestprozentsatzes. Auch eine formale Satzung ist nicht erforderlich.
  • Die Vereinigung oder Gruppe die eine Mitgliedschaft beantragt muss nachweisen, dass ihre Aktivitäten und Prinzipien mit den Prinzipien die sich aus der Satzung der Internationalen Vereinigung der Richter ergeben übereinstimmen.
  • Der Zentralrat wird jedenfalls sicherstellen, dass die Vereinigung oder Gruppe von der Exekutive und der Legislative in ihrem Land unabhängig ist, bevor er die Mitgliedschaft zuerkennt.
  • Dass die Gerichtsbarkeit im betreffenden Land volle Unabhängigkeit erreicht hat, ist nicht erforderlich. Allerdings ist notwendig, wenn die Gerichtsbarkeit volle Unabhängigkeit nicht erreicht hat, dass die Vereinigung unter Beweis stellt, welche entschlossenen Schritte sie gesetzt hat, um die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit zu erreichen.
  • Die Anmeldung soll die hauptsächlichen Informationen über die Vereinigung enthalten (Statut, detaillierte Angaben über die Anzahl der Richter, die Mitglieder der Vereinigung sind, deren verschiedene Funktionen und Kategorien im Vergleich zur Gesamtanzahl der Richter im ganzen Land etc.)

b) Das Präsidium der IVR wird Berichterstatter ernennen die einen Bericht erstatten sollen. Dieser Bericht wird sich unter anderem mit der Repräsentativität, ihren privatrechtlichen oder öffentlich rechtlichen Status, der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft, der Finanzierung der Vereinigung, mit der Gerichtsbarkeit und der Organisation der Gerichte mit besonderem Blickwinkel auf die Trennung der Staatsgewalten und der Rechtsstaatlichkeit befassen. Wenn die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit im betreffenden Land nicht sichergestellt ist, kann die nationale Richtervereinigung dennoch aufgenommen werden, wenn sie sich entschieden bemüht wirkliche Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit zu erreichen und vollen Beachtung der Rechtsstaatlichkeit.

c) Nachdem die Berichterstatter die nationale Vereinigung getroffen haben und ihren Bericht präsentiert haben, wird das Präsidium einen Vorschlag machen, welcher dem Zentralrat der IVR vorgelegt wird.

d) Im Zentralrat sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen für die Aufnahme (ebenso wie für den Ausschluss) eines Mitglieds erforderlich.

e) Nach einem Beschluss des Zentralrates von 2013 muss jeder antragstellende Verein dem Generalsekretariat eine Bearbeitungsgebühr zahlen in Höhe entsprechend dem niedrigsten Gebühr von Mitgliedsverbänden.

Bearbeitungsebühr für Bewerber

(Artikel 11 Absatz 6 der Internen Regularien)

Bearbeitungsgebühr für antragstellende Vereinigungen

(Artikel 11 § 6 derallgemeine Ausführungsbestimmungen zur Satzung der Internationalen Vereinigung der Richter)
Jeder antragstellende Verein muss dem Generalsekretariat eine Bearbeitungsgebühr zahlen in Höhe entsprechend dem niedrigsten Gebühr von Mitgliedsverbänden.

International Association of Judges
Union Internationale des Magistrats
Palazzo di Giustizia
Piazza Cavour – 00193 – Roma, Italy
tel. +39 06 6883 2213 – fax. +39 06 687 1195